Unser Angebot
Führerscheinklassen für PKW und Motorrad, Theorie- und Praxisunterricht
Auffrischungskurse, Aufbauseminare und persönliche Betreuung.
Führerscheinklassen im Detail
Egal ob PKW, Motorrad oder Anhänger – wir bereiten dich optimal auf deine Prüfungen vor und sorgen dafür, dass du sicher und selbstbewusst am Straßenverkehr teilnehmen kannst.
Der Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis ist beim zuständigen Straßenverkehrsamt einzureichen, beizufügen ist jeweils ein biometrisches Passbild, ein Sehtest, eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort oder ein Rotes-Kreuz Kurs. Dies gilt für alle Führerscheinklassen außer Mofa.

Führerscheinklasse B
Alle Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtmasse, für max. 8 Personen (ohne Fahrer), auch mit Anhänger bis 750 kg oder über 750 kg, sofern die Kombination 3,5 t nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit "Begleitetem Fahren")
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Führerscheinklasse B96
Inkl. Anhänger / max. 4,25 Tonnen
Fahrzeugkombinationen aus einem Klasse-B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg, Gesamtmasse der Kombination 3.500–4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit "Begleitetem Fahren")
Vorbesitz: Führerscheinklasse B
Eingeschlossene Klassen: Keine

Führerscheinklasse BE
Inkl. Anhänger / max. 7 Tonnen
Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern/Sattelanhängern bis 3.500 kg Gesamtmasse.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit "Begleitetem Fahren")
Vorbesitz: Führerscheinklasse B
Eingeschlossene Klassen: Keine

Führerscheinklasse A
Großer Motorradführerschein
Krafträder: Hubraum über 50 cm³ oder Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (mit 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2).
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Leistung über 15 kW, Hubraum über 50 cm³ oder Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Mindestalter:
21 Jahre.

Führerscheinklasse A1
Kleiner Motorradführerschein
Krafträder: Bis 125 cm³, max. 11 kW, Leistung-Gewicht-Verhältnis max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Symmetrische Räder, Hubraum über 50 cm³ oder Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, max. 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM

Führerscheinklasse A2
Leistung von bis zu 35 kW
Krafträder: Max. 35 kW, Leistung-Gewicht-Verhältnis max. 0,2 kW/kg.
Übergangsrecht: Klasse A (beschränkt) vor dem 19.01.2013 wird nach 2 Jahren automatisch unbeschränkt.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Führerscheinklasse AM
Rollerführerschein / max. 45 km/h
Zweirädrige Kleinkrafträder: Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Hubraum bis 50 cm³ oder Elektromotor bis 4 kW.
Fahrräder mit Hilfsmotor:
Gleiche Merkmale wie Kleinkrafträder, ergänzt durch Fahrrad-Gebrauchsfähigkeit.
Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Hubraum bis 50 cm³ oder Leistung bis 4 kW, Leermasse max. 350 kg (ohne Batterien).
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: Keine

Mofa-Prüfbescheinigung
Max. 50 ccm / max. 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer: Unbefristet
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: Keine
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts!
Grundfahraufgaben
Grundfahraufgaben
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Kontaktiere uns jetzt und lass uns gemeinsam deinen Weg zum Führerschein planen. Wir freuen uns auf deine Nachricht!